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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

1. JET Tankstellen Deutschland GmbH (JET D) betreibt in Deutschland Tankstellen unter dem Markenzeichen JET. JET D ist Herausgeber einer Flottenkarte für Geschäftskunden unter dem Namen JET Card. Die Flottenkarte dient zur Abwicklung von Tankungen (evtl. weiteren Tankstellendienstleistungen) eines zu Kunde gehörenden Fahrzeugparks. Kunde erhält pro Mitarbeiter oder aber pro Fahrzeug eine JET Card, mit der der Besitzer dieser Karte an allen von JET D betriebenen Tankstellen und Waschanlagen in Deutschland tanken und andere Waren und Dienstleistungen beziehen kann:

  • Restriktionsstufe 1: Das gesamte Leistungspaket der JET Tankstelle und Waschanlagen
  • Restriktionsstufe 2: Alle Leistungen rund um das Auto:

    • Kraftstoff / AdBlue®
    • Fahrzeugwäschen und Pflegedienstleistungen
    • Schmierstoffe und Frostschutzmittel
    • sonstiges Kfz-Zubehör

  • Restriktionsstufe 3: Nur Kraftstoffe / AdBlue®
  • Restriktionsstufe 4: Nur Diesel / AdBlue®
  • Restriktionsstufe 5: Nur Wäschen

2. Die von Kunde gewünschte Restriktionsstufe wird durch Kunde bei der Bestellung der JET Card pro Fahrzeug/Fahrer festgelegt. Nach Erhalt der JET Card prüft Kunde sofort die Richtigkeit der gelieferten Karten inklusive der von ihm bestellten Restriktionsstufe.

3. Die Lieferung der Kraft- und Schmierstoffe sowie der Fahrzeugwäschen erfolgt im Namen und für Rechnung sowie zu den Bedingungen und Preisen der JET D. Kunde erhält von JET D die Information über das ihm eingeräumte Kundenlimit.

4. Die Lieferung der übrigen Waren sowie die Erbringung der sonstigen Leistungen gem. Ziffer 1 erfolgt im Namen und Rechnung des jeweiligen Betreibers der Tankstellen und zu dessen Bedingungen und Preisen.

5. Bei Lieferung von LPG/CNG erfolgt die Lieferung im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Gaslieferanten und zu dessen Bedingungen und Preisen.

6. Diese Vereinbarung verpflichtet weder JET D, noch die Betreiber der Tankstelle, noch den Kunden zum Abschluss von Einzelverträgen über die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen. Die Lieferfähigkeit kann an den einzelnen Tankstellen unterschiedlich sein.

7. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben die über die JET Card getankten Kraftstoffe im Eigentum von JET D sowie die erworbenen Waren im Eigentum der Tankstellenbetreiber und/oder des Gaslieferanten.

§2

1. Herausgeber der JET Card ist ausschließlich die JET D. Insoweit gelten folgende Bedingungen:

  1. Kunde erhält von JET D für jedes Fahrzeug (Fahrzeugkarte) oder jeden Fahrer (Fahrerkarte) eine JET Card mit Magnetstreifen und mit PIN (Persönliche Identifikationsnummer). Entscheidet sich Kunde für den Einsatz von Fahrerkarten, so verpflichtet sich Kunde, die JET Card bei Aushändigung unterschreiben zu lassen. Bei fahrzeugbezogenen Karten notiert Kunde stattdessen das Kfz-Kennzeichen auf der Rückseite der JET Card.

  2. Eine JET Card gilt entweder ausschließlich für das auf ihr bezeichnete Fahrzeug (Fahrzeugkarte) oder ausschließlich für den vom Kunden benannten Fahrer (Fahrerkarte). Die jeweiligen Karten sind nicht übertragbar. Sie verbleiben im Eigentum von JET D und sind auf Nachfrage an JET D zurückzugeben, wenn diese – z.B. infolge Verkaufs des Fahrzeuges – nicht mehr benötigt werden, ansonsten ist die von JET D auf den Kunden ausgestellte JET Card unverzüglich zu vernichten. JET D ist berechtigt, JET Cards, mit denen über einen Zeitraum von 6 Monaten keine Umsätze getätigt wurden, zu sperren. Desgleichen werden für derartig gesperrte Karten keine Nachfolgekarten ausgeliefert.

2. Für den Gebrauch der JET Card gelten folgende Vorschriften:

  1. Die PIN ist geheim zu halten und nur den zur Benutzung ermächtigten Personen mitzuteilen. Die PIN darf nicht auf der JET Card vermerkt werden.

  2. Eine JET Card darf nicht in einem unbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden. Ein etwaiger Verlust ist JET D unverzüglich bekannt zu geben. Die Bekanntgabe hat schriftlich per Fax oder E-Mail an:

    JET Tankstellen Deutschland GmbH
    Caffamacherreihe 1
    20355 Hamburg

    JETCard@p66.com
    Telefon: (0 40) 6 38 01-6 20
    Telefax: (0 40) 6 38 01-6 21

    zu erfolgen. JET D wird die JET Card im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich sperren und eine neue JET Card ausgeben.

  3. Durch Vorlage einer JET Card gilt der Karteninhaber als legitimiert, Produkte und Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung im Namen und für Rechnung von Kunde in Empfang zu nehmen. Durch die Eingabe der PIN autorisiert der Karteninhaber die spätere Zahlung der erhaltenen Produkte und Leistungen mit Wirkung für Kunde und quittiert den Empfang der Produkte und Leistungen mit Wirkung für Kunde. Für jedes Einzelgeschäft wird dem Karteninhaber ein Lieferschein (Transaktionsbeleg) ausgehändigt. Ist die Eingabe der PIN – mangels Kartenlesegeräts oder wegen technischer Probleme – nicht möglich bzw. die JET Card aus technischen Gründen nicht funktionstüchtig, steht dem Karteninhaber die Wahl seines Zahlungsmittels frei. Sofern der Karteninhaber in diesem Fall der manuellen Erfassung der Transaktion zustimmt, wird der Transaktionsbetrag über das Tankkartenkonto abgerechnet. Hierzu sind in den Erhebungsbogen für die manuelle Erfassung der Transaktion die relevanten Daten des Einzelgeschäfts und insbesondere die Kartendaten der JET Card einzutragen. Mit Unterzeichnung des Erhebungsbogens für die manuelle Erfassung quittiert der Karteninhaber in diesem Fall den Empfang der Produkte und Leistungen mit Wirkung für Kunde.

  4. Der Betreiber einer Tankstelle bzw. dessen Personal ist nicht verpflichtet, die Legitimation des Inhabers einer JET Card weiter zu prüfen, wenn die PIN in das dafür vorgesehene Gerät eingegeben und akzeptiert wird.
    Ist eine Eingabe der PIN – mangels Kartenlesegeräts oder wegen technischer Probleme – nicht möglich bzw. die JET Card aus technischen Gründen nicht funktionstüchtig, ist der Betreiber einer Tankstelle bzw. dessen Personal nicht verpflichtet, die Legitimation des Inhabers einer JET Card weiter zu prüfen, wenn:

    • bei Fahrzeugkarten das polizeiliche Kennzeichen des betankten Fahrzeugs mit dem auf der Fahrzeugkarte bezeichneten Fahrzeug übereinstimmt.
    • bei Fahrerkarten die Unterschrift auf der JET Card mit der vom Inhaber der JET Card auf dem Schuldanerkenntnis zu leistenden Unterschrift übereinstimmt, soweit ein solches erstellt wird

  5. Kunde haftet bei Verschulden für alle Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung und/oder Verfälschung der an ihn ausgegeben JET Card entstehen. Entsprechendes gilt für Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung der an Kunde ausgegebenen PIN entstehen. Um mögliche Missbräuche von Karten auszuschließen bzw. zu begrenzen, wird Kunde dringend empfohlen, den Verbrauch seiner Fahrzeuge an Produkten und Leistungen regelmäßig zu überprüfen. Im Falle eines Mitverschuldens auf Seiten des Tankstellenbetreibers bzw. dessen Personals, gilt § 254 Abs. 1 BGB.

  6. Die Regelung gem. Ziffer e.) Satz 1-2 gilt nicht für Schäden, die infolge der Benutzung fahrlässig abhanden gekommener JET Card entstehen, die JET D aufgrund einer Bekanntmachung gem. Ziffer b.) im Rahmen der technischen Möglichkeiten rechtzeitig hätte sperren können.

§3

1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

2. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Kunde gegen die Vereinbarung nachhaltig verstößt, Zahlungen nicht termingerecht leistet, Sicherheiten nicht erbringt oder in Vermögensverfall gerät. JET D ist in diesem Fall berechtigt, alle Forderungen gegenüber Kunden sofort fällig zu stellen und Sicherheiten zu verwerten.

3. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird Kunde von der ihm im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumten Möglichkeiten zum Bezug von Produkten und Leistungen keinen Gebrauch mehr machen und alle von JET D für ihn ausgestellten JET Card Karten unverzüglich vernichten.

4. Für den mit Kunden vereinbarten Transaktionszeitraum sind die JET Card - Rechnungsbeträge – sofern keine anderweitige Vereinbarung darüber getroffen wurde – 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Kunde hält ein Geschäftskonto vor und erteilt JET D unwiderruflich für die gesamte Dauer dieser Vereinbarung ein Mandat, von diesem Konto Zahlungen, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind, insbesondere JET Card – Rechnungsbeträge, mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen. Sofern JET D das Konto von Kunde entsprechend dem erteilten Mandat per SEPA-Firmenlastschrift belasten will, wird JET D den Kunden mindestens einen Tag vor Fälligkeit der jeweiligen Belastung über das Fälligkeitsdatum und den Einzugsbetrag informieren („Vorabankündigung“). Kunde stimmt der Festlegung der Frist für die Vorabankündigung der SEPA-Firmenlastschrift auf 1 Kalendertag ausdrücklich zu. Die Parteien halten klarstellend fest, dass JET D befugt ist, Vorabankündigungen sowohl als separate Mitteilungen als auch im Zuge weiteren Schriftverkehrs zu erteilen. Insbesondere ist zulässig, Vorabankündigungen auf Rechnungen zu erteilen.

5. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften oder nicht termingerechter Bezahlung ist JET D berechtigt, Kunde Verzugszinsen von 8 % p. a. über dem Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. JET D ist berechtigt, bis zur Begleichung offener Beträge auf Grund von Rücklastschriften, nicht rechtzeitiger Zahlung oder Überschreitung des dem Kunden genannten monatlichen Kundenlimits die weitere Nutzung der JET Card zu untersagen oder die Sperrung der Karten zu veranlassen.

6. JET D ist berechtigt, von Kunde eine jederzeit angemessene Sicherheit zu verlangen. Eine Barsicherheit ist auf folgendem Konto zu stellen:

Bank of America Frankfurt/M.
mit dem Zusatz: Barsicherheit JET Card
IBAN: DE41 5001 0900 0015 2640 10
BIC: BOFADEFXXXX
(Dieser Code enthält keine Null. Der Buchstabe O ist kursiv geschrieben)

7. Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Zwischen Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Hamburg Mitte, bei Überschreitung der gesetzlichen Streitwertgrenze das Landgericht Hamburg.

8. JET ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

11. Kunde stimmt der Verwendung und Verarbeitung seiner Daten gemäß Datenschutzerklärung zu. Die Datenschutzerklärung kann unter der folgenden Internetseite https://www.jet.de/datenschutz eingesehen werden. Falls wir an unserer Datenschutzerklärung zukünftig Änderungen vornehmen, werden diese Änderungen ebendort veröffentlicht. Kunde ist aufgefordert, diese Seite bezüglich etwaiger Änderungen regelmäßig zu besuchen.

Hamburg, 02.02.2023

Download: AGB JET CARD - PDF-Datei (≈ 130 KB)

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen der JET Tankstellen Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 1, 20355 Hamburg (JET), und Ihnen, wenn Sie sich als Mitglied der JET KLICKe registrieren. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise und die dort in Ziffer 3.2. enthaltene Einwilligung.

JET behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen unter den in Ziff. 10 dargelegten Voraussetzungen zu ändern und/oder zu ergänzen.

1. Inhalt des Angebotes


1.1
JET bietet unter der Domain www.jet.de die JET KLICKe an, in der Sie sich über aktuelle Preise an Ihren Stammtankstellen informieren können und die Möglichkeit haben unterschiedliche Daten zu Ihrem Fahrzeug zu verwalten. JET bemüht sich um eine hohe Systemverfügbarkeit. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Bei geplanten Wartungsarbeiten ist JET bestrebt, auf diese rechtzeitig vorher und während der Zeit des Ausfalls aufmerksam zu machen.

1.2 JET stellt Ihnen die technische Plattform JET KLICKe nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung nach diesen Bedingungen zur Verfügung. Jede andere Nutzung der Plattform bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von JET. Sofern Sie mit anderen Mitgliedern über diese Plattform Verträge schließen sollten, ist JET daran in keiner Weise beteiligt und haftet daher nicht infolge von Pflichtverletzungen, die im Zusammenhang mit solchen Verträgen entstehen.

2. Mitgliedschaft

2.1 Auf eine Mitgliedschaft in der JET KLICKe besteht kein Rechtsanspruch. Mitglied können nur Personen werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

2.2 Um die Leistungen der JET KLICKe in Anspruch nehmen zu können, muss sich ein Nutzer registrieren und damit einen Mitglieder-Account erstellen. Sie müssen dazu vorab diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Sie versichern damit, mindestens 16 Jahre alt zu sein und bislang noch nicht Mitglied der JET KLICKe zu sein (keine Mehrfachanmeldung).

2.3 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind wahrheitsgemäß und – soweit es sich um Pflichtfelder handelt – vollständig anzugeben. Ändern sich diese Daten im Laufe der Mitgliedschaft, so sind Sie verpflichtet, Ihr Profil anzupassen.

3. Keine Kosten für die Mitgliedschaft

JET stellt Ihnen die Plattform "JET KLICKe" kostenlos zur Verfügung, d.h. Anmeldung und Mitgliedschaft sind unentgeltlich.

4. Passwort

Ihr Passwort darf Dritten nicht offenbart werden. Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben, müssen Sie das Passwort unverzüglich ändern.

5. Verbotene Inhalte und Handlungen

5.1 Sie tragen selbst die Verantwortung für alle Inhalte (z.B. Texte, Fotos und Links), die Sie bei der JET KLICKe einstellen. Inhalte dürfen nicht die öffentliche Ordnung gefährden, gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder die Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte sowie geistiges Eigentum, z. B. Urheberrechte) verletzen. Verboten sind:

  • Fotos, für deren Einstellen nicht die Zustimmung des Fotografen und der abgebildeten Personen vorliegt.
  • Inhalte, die geeignet sind, den Ruf von JET zu schädigen, oder die auf eine Ehrverletzung oder Kreditschädigung Dritter abzielen.
  • Pornographie, übermäßig geschlechtsbetonte Darstellungen, Bilder unbekleideter Personen und sonstige obszöne Inhalte.
  • Jugendgefährdende, menschenverachtende, rassistische, volksverhetzende, kriegs- und gewaltverherrlichende sowie religiös oder politisch extreme Inhalte.
  • Werbung und der Verweis auf andere Webseiten mit kommerziellen Angeboten.
  • Der Versand von Spam und das Veranstalten von Glücksspielen.
  • Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.

5.2 Für den Fall, dass Sie Inhalte einstellen, die rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, behält JET sich vor, Ihr Mitgliedskonto ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen. Zur vorläufigen Sperrung genügt der begründete Verdacht auf rechts- oder vertragswidrige Inhalte.

6. Beendigung der Mitgliedschaft

6.1 Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

6.2 JET kann die Mitgliedschaft mit angemessener Frist kündigen. Im Zweifel gilt eine Frist von einer Woche als angemessen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung Ihrer Interessen und der Interessen von JET nicht zumutbar ist, insbesondere wenn der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen wesentliche Pflichten insbesondere aus Ziff. 2 oder Ziff. 5 dieser Nutzungsvereinbarung verstoßen haben.

6.3 Eine Kündigung erfolgt beiderseits durch Löschung des Accounts. Dabei werden Ihre personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht. Versendete Mitteilungen bleiben von der Beendigung der Mitgliedschaft unberührt. Bei berechtigtem Interesse, z.B. zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei einem Verstoß, behält sich JET das Recht vor, die Daten soweit erforderlich vorerst weiter zu speichern. Sollte dies der Fall sein, werden Sie hierüber per E-Mail informiert.

7. Gewährung von Nutzungsrechten durch das Mitglied

7.1 Mit der Gestaltung Ihres Profils räumen Sie JET entsprechend Ihren jeweiligen Profileinstellungen die für das Bereitstellen der JET KLICKe erforderlichen Rechte ein. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist darauf beschränkt, dass JET Ihre Daten, Bilder und sonstige schutzfähige Inhalte im Rahmen der JET KLICKe veröffentlichen und soweit dafür erforderlich vervielfältigen, verändern, verbreiten sowie öffentlich wiedergeben und zugänglich machen darf. Sie gilt nur für Nutzungen innerhalb der JET KLICKe.

7.2 Die Nutzungsrechte können im Rahmen der Bereitstellung der JET KLICKe auch Dritten unterlizenziert werden, sofern diese Leistungen für JET erbringen. Die Nutzungsrechte werden räumlich und zeitlich unbeschränkt, aber nicht exklusiv eingeräumt, so dass Sie Ihre Inhalte auch selbst weiter nutzen können.

7.3 Im Zweifel sollten Sie nur selbst erstellte Fotos einstellen (siehe auch Ziff. 5.1)

8. Haftungsbeschränkung

8.1 JET haftet Ihnen gegenüber in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund von übernommenen Garantien jeweils unbeschränkt.

8.2 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 8.1 ist die Haftung von JET für einfache Fahrlässigkeit bei unentgeltlichen Leistungen ausgeschlossen. JET steht insofern nicht für die im Rahmen der JET Klicke unterbreiteten oder beworbenen Angebote der Tankstellen oder anderer Anbieter ein, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit und die genannten Preise. JET übernimmt insofern auch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Tankstellen oder Dritter.

8.3 Grundsätzlich erbringt JET die Leistungen im Zusammenhang mit der JET KLICKe unentgeltlich (siehe Ziff. 3). Soweit JET Ihnen gegenüber entgeltliche Leistungen erbringt, haftet JET im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von solchen Pflichten, ohne deren Erfüllung der Vertrag nicht ordnungsgemäß durchführbar ist und auf deren Einhaltung Sie für die Durchführung des Vertrags vertrauen durften, wobei die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Ziff. 8.1 bleibt unberührt.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JET. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen zu Gunsten von JET bleiben unberührt.

8.5 JET übernimmt keine Verantwortung für die von Nutzern eingestellten Inhalte (siehe Ziff. 5).

8.6 Soweit Sie oder andere Mitglieder Links auf externe Websites im Internet bereitstellen, übernimmt JET keinerlei Verantwortung für die auf diesen Websites bereitgestellten Informationen.

9. Freistellung

Von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte gegen JET wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von Ihnen im Rahmen der JET KLICKe eingestellten Inhalte oder durch Ihre sonstige Nutzung der JET KLICKEe geltend machen, stellen Sie JET frei. Dabei übernehmen Sie auch alle JET entstehenden angemessenen Kosten auch hinsichtlich der Rechtsverteidigung; Ihnen verbleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die vorstehenden Freistellungs- und Kostentragungspflichten gelten nicht, sofern Sie die zugrundeliegende Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben. Weitergehende Rechte von JET bleiben unberührt.

10. Änderungen der AGB / Nutzungsbedingungen

JET behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Derartige Änderungen werden Ihnen per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich oder per E-Mail Widerspruch erheben. Auf diese Folge wird Sie JET bei der Bekanntmachung besonders hinweisen. Sie müssen den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe derartiger Änderungen an JET absenden.

11. Datenschutz

Durch die Registrierung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und mit der unter Ziff. 2.3 beschriebenen Erhebung und Verwendung Ihrer Daten einverstanden sind.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es bestehen keinerlei Nebenabreden.

12.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen stehen, ist Hamburg (Deutschland), sofern Sie Kaufmann sind und/oder Ihren Wohnsitz im Ausland haben.

12.3 JET ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.4. Das Nutzungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

Hamburg, Dezember 2022

Download: AGB JET KLICKe - PDF-Datei (≈ 1 MB)

Geltungsbereich: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Online-Bestellungen von JET-Gutscheinen der JET Tankstellen Deutschland GmbH. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der JET Tankstellen Deutschland GmbH.

Online-Bestellung: Eine Online-Bestellung der JET-Gutscheine ist nur für Geschäftskunden möglich, die die Gutscheine im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwerben. Andere Kunden können die Gutscheine an allen JET Tankstellen erwerben. Die im Bestellformular angegebenen Mindestbestellmengen sind zu beachten. Kleinere Mengen können bei allen JET Tankstellen erworben werden.

Vertragsschluss: Der Vertrag zwischen dem Besteller und der JET Tankstellen Deutschland GmbH wird geschlossen, wenn die Bestellung von der JET Tankstellen Deutschland GmbH oder deren Dienstleister Dialomedia GmbH per E-Mail bestätigt wird.

Benutzung: Die JET-Gutscheine können für den Kauf von Kraftstoffen und Shopartikeln bei allen JET Tankstellen in Deutschland und für den Kauf von Wäschen an allen JET Tankstellen in Deutschland mit Waschanlage eingesetzt werden. Eine Barauszahlung oder Einlösung des Gutscheinwertes für andere Waren ist nicht möglich. Eventuelle Restguthaben werden auf dem jeweiligen Kassenbon ausgewiesen und können beim nächsten Bezahlvorgang eingelöst werden. Bitte bewahren Sie die Gutscheine sorgfältig auf, da sie wie Bargeld zu betrachten sind. Die JET Tankstellen Deutschland GmbH oder die Betreiber der einlösenden JET Tankstellen sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Vorlegenden zu prüfen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Gutscheine freigeschaltet sind.

Lieferung: Die Lieferung der Gutscheine erfolgt an die vom Besteller mitgeteilte Lieferadresse. Die korrekte Angabe der Lieferadresse liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers. Beanstandungen wegen Falschlieferung oder Mengenabweichung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Gutscheine schriftlich geltend zu machen. Die JET Tankstellen Deutschland GmbH, bzw. deren Dienstleister, wird sich bemühen die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung auszuführen. Feste Lieferzeiten werden aber nicht zugesagt. Der Besteller ist berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen, falls die Lieferung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung erfolgt.

Zahlung, Preise, Abrechnung: Es gelten die im Bestellformular genannten Preise. Die Rechnungstellung der Gutscheinwerte erfolgt ohne MwSt. Aus steuerlichen Gründen werden die Rechnungen über den Bruttowert der Tankgutscheine ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer erstellt. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung innerhalb von 5 Tagen zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig.

Freischaltung der gelieferten elektronischen Tankgutscheine: Die Freischaltung der JET-Gutscheine erfolgt nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages durch den Besteller selbst. Hierzu erhält der Besteller E-Mails mit entsprechenden Links, die den Erhalt der Gutscheine sowie deren Freischaltung (Freigabe zur Einlösung) bestätigen.

Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Zwischen Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht in Hamburg-Mitte; bei Überschreitung der gesetzlichen Streitwertgrenze das Landgericht Hamburg.

Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hamburg, Januar 2019

Download: AGB Gutscheinbestellung - PDF-Datei (≈ 30 KB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge der JET Tankstellen Deutschland GmbH, im nachfolgenden bezeichnet als Auftraggeber, die ab dem 01.11.2020 abgeschlossen werden und die überwiegend die Lieferung von Waren und Software zum Gegenstand haben. Weitere vom Auftragnehmer übernommene Pflichten berühren die Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht.

1.2 Diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen entgegenstehende sowie von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers verpflichten den Auftraggeber nicht. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nicht widerspricht oder die Ware vorbehaltlos annimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Bestellung des Auftraggebers gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe bzw. Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib– und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten in der Bestellung sowie den Bestellunterlagen hat der Auftragnehmer vor Annahme der Bestellung hinzuweisen, sonst gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

2.2 Jede Bestellung muss unter Wiederholung der vollständigen Bestelldaten des Auftraggebers innerhalb von 14 Werktagen schriftlich bestätigt werden oder ist durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch den Auftraggeber.

3. Lieferzeit, Lieferverzug

3.1 Für die Ausführung der Vertragsleistungen gelten jeweils vorrangig die in der Bestellung genannten Termine und nachrangig die im Angebot genannten Termine. Diese Termine sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Werden keine Beginn– und Endtermine vereinbart, beginnt eine etwa vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist mit dem Tage der Bestellung. Die Fristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Wenn eine Liefer- bzw. Leistungsfrist in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie zwei (2) Wochen ab der Bestellung.

3.2 Sobald der Auftragnehmer erkennen kann, dass er seine Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen wird, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung in schriftlicher Form anzuzeigen. Erfüllt der Auftragnehmer seine Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelung in Ziff. 3.3. bleibt unberührt.

3.3 Ist der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber - neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz des Verzugsschadens i. H. v. 1% des Nettokaufpreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettokaufpreises der verspätet gelieferten Ware. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

3.4 Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft den vereinbarten Liefertermin, ist der Auftraggeber ferner berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Entstehen dem Auftraggeber durch die Beschaffung aus anderen Quellen Zusatzkosten, kann er diese als Schaden vom Auftragnehmer zurückverlangen. Eine zu zahlende Vertragsstrafe wird auch auf diesen Schaden angerechnet.

3.5 Ist die bestellte Ware vor dem auf der Bestellung angegebenen Liefertermin bereits verfügbar, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese auf eigene Kosten solange zu verwahren, bis der Auftraggeber der vorzeitigen Lieferung ausdrücklich zustimmt. Kosten einer vorzeitigen Verfügbarmachung trägt der Auftragnehmer selbst.

3.6 Alle Waren werden gemäß DDP Incoterms 2020 an den in der Bestellung genannten Bestimmungsort geliefert. Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehört die Entladung der Ware am Bestimmungsort. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Sollte der Bestimmungsort in der Bestellung nicht benannt sein, so wird der Auftragnehmer vor Lieferung den Bestimmungsort beim Auftraggeber erfragen.

3.7 Sowohl der sichere Transport der Ware als auch die Verwahrung bis zur Übernahme durch den Auftraggeber liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Dies gilt auch bei Vereinbarung anderweitiger Liefer-Klauseln, die lediglich eine abweichende Regelung des Transportes und der Transportkosten zur Folge haben. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht folglich erst mit Übergabe am Erfüllungsort auf den Auftraggeber über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

3.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bevorstehende Lieferung mit angemessenem Zeitvorlauf schriftlich anzukündigen. Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe des Datums (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie die Bestellkennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so hat der Auftraggeber hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten.

3.9 Für den Eintritt des Annahmeverzuges des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung des Auftraggebers (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn der Auftraggeber sich zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten hat.

4. Verpackung und Abfallentsorgung

4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

4.2 Der Auftragnehmer ist zur vorschriftsmäßigen Beseitigung der im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstandenen Abfälle auf eigene Kosten verpflichtet. Er garantiert, dass Transport, Lagerung und Vernichtung der Abfälle in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften erfolgen. Auf Nachfrage ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.

5. Bestimmungen zur Leistungsvergütung / Zahlungsbedingungen

5.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.

5.2 Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.

5.3 Der vereinbarte Brutto-Preis (incl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe) ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 ff. UStG zur Zahlung fällig. Leistet Auftraggeber Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen, gewährt der Auftragnehmer 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Die Rechnung ist an die in der Bestellung angegebene Adresse zu übermitteln. Die in der Bestellung angegebene User-ID ist auf der Rechnung zu vermerken.

5.4 Der Auftraggeber schuldet keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Auftraggeber in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange dem Auftraggeber noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Auftragnehmer zustehen.

5.6 Die Empfangszuständigkeit des Auftragnehmers bleibt auch bestehen, wenn er die Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abtritt.

5.7 Der Auftragnehmer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

5.8 Vorauszahlungen des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer zu 100% durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Das Rating der Bürgschaftsausstellenden Bank darf A- nicht unterschreiten

5.9 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor das Abrechnungssystem unter Wahrung einer angemessenen Frist umzustellen, sofern der Auftragnehmer dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet

6. Steuern

6.1 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber frei von der Haftung für alle Forderungen im Zusammenhang mit allen nachfolgend angegebenen Steuern, die direkt oder indirekt für den Auftraggeber oder den Auftragnehmer durch Steuerbehörden festgesetzt oder erhoben werden, die Rechtszuständigkeit für den Vertrag oder einen daraus resultierenden Vertrag beanspruchen:

6.1.1 Alle Einkommensteuern, Steuern auf Gewinne oder sonstige Steuern, Gebühren und Abgaben, die aufgrund des Einkommens des Auftragnehmers festgesetzt oder erhoben werden.

6.1.2 Alle Steuern und Sozialabgaben, die auf oder wegen Gehälter/n oder andere/r Sonderzahlungen festgesetzt oder erhoben werden, die der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern zahlt.

6.1.3 Alle Steuern, die auf oder wegen Eigentum des Auftragnehmers festgesetzt oder erhoben werden.

6.1.4 Alle anfallenden Verbrauchs-, Verkaufs-, Verkehrs- oder Nutzungssteuern, die auf die oder wegen der vom Auftragnehmer unter den Bedingungen dieses Vertrages erhaltene/n Vergütung festgesetzt oder erhoben werden.

6.2 Soweit durch den Auftragnehmer Bauleistungen im Inland erbracht werden sollen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils aktuelle Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer zur Verfügung stellen.

6.3 Der Auftragnehmer reicht alle Steueranmeldungen ein und unternimmt alle für eine solche Haftungsfreistellung erforderlichen Schritte. Wenn vom Gesetz gefordert, ist der Auftraggeber berechtigt, alle Steuern, die wegen der unter diesem Vertrag durchgeführten Arbeiten festgesetzt oder erhoben werden, zurückzubehalten und an die entsprechenden Steuerbehörden abzuführen.

6.4 Die Steuernummer der JET Tankstellen Deutschland GmbH ist 27/ 162/ 00054 und die USt.-ID Nr. der JET Tankstellen Deutschland GmbH ist DE118615887.

7. Versicherung

7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf seine Kosten dem Risiko angemessene Versicherungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, einschließlich aller nach allen anwendbaren Gesetzen erforderlichen Versicherungspolicen. Sollte eine der Policen vor dem Ablaufdatum dieser Vereinbarung enden, wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer unmittelbar darüber benachrichtigt.

7.2 Insbesondere ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 2.500.000,00 je Schadensfall auf seine Kosten zu unterhalten, durch welche die tatsächlichen Risiken bzw. Aktivitäten, die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, vollständig abgedeckt werden. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer ihm Versicherungszertifikate vorlegen, die belegen, dass der Auftragnehmer die festgelegte Versicherungsdeckung erlangt hat. Diese Versicherung muss Schutz vor Umweltschäden umfassen.

7.3 Die Versicherungen des Auftragnehmers stellen keine Haftungsbeschränkung dar und entbinden diesen nicht von seiner Haftung und/ oder seinen Schadensersatzverpflichtungen und schränken diese nicht ein.

7.4 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass jeder Subunternehmer alle nach den anwendbaren Gesetzen erforderlichen Versicherungen unterhält und ggf. darüber hinaus alle weiteren Versicherungen, die notwendig sind, um die mit der Arbeit eines Subunternehmers verbundenen Risiken vollständig abzudecken.

8. Audit

8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt – nach vorheriger Benachrichtigung des Auftragnehmers mit angemessener Frist und während der regulären Geschäftszeiten des Auftragnehmers – durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Auditoren des Auftraggebers in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 

8.2 Der Auftragnehmer führt wahrheitsgemäße und korrekte Aufzeichnungen über alle Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner Erfüllung dieses Vertrages und über alle diesbezüglichen Transaktionen. Der Auftragnehmer bewahrt solche Dokumente ohne zusätzliche Gegenleistung für mindestens vier (4) Jahre nach Beendigung des Vertrages auf. Der Auftragnehmer kooperiert während der unter diesem Vertrag durchgeführten Audits uneingeschränkt mit dem Auftraggeber; dazu gehört auch, dass er dem Auftraggeber, Kopien aller angeforderten Dokumente zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber und die Auditoren haben das Recht, im Verlauf solcher Audits auch Aussagen vom Personal des Auftragnehmers einzuholen.

8.3 Der Auftraggeber behält sich weiter das Recht vor, die Arbeiten in der Betriebsstätte des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer zu beaufsichtigen und zu überprüfen.

9. Gewährleistung

9.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf den Auftraggeber die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Auftraggeber, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt.

9.3 Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen dem Auftraggeber Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn dem Auftraggeber der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

9.4 Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers beschränkt sich auf Sachmängel, die bei Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle des Auftraggebers im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Bei Sukzessiv- oder Teillieferungen genügt die Untersuchung nur einzelner Lieferungen. Die Hinzuziehung von externen Sachverständigen bzw. Fachleuten ist nicht erforderlich. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.

9.5 Offene Sachmängel muss der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Ware anzeigen. Aufgrund der Untersuchung der Ware erkannte Sachmängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss der Untersuchung anzuzeigen. Verdeckte, aufgrund der Untersuchung nicht erkannte Sachmängel sind innerhalb von 14 Werktagen, nachdem der Sachmangel und die Verantwortung des Auftragnehmers für den Mangel endgültig feststehen, anzuzeigen. Rechtsmängel können ohne Wahrung einer Frist jederzeit angezeigt werden.

9.6 Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Zweckbestimmung gemäß in eine andere Sache eingebaut wurde. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet der Auftraggeber jedoch nur, wenn der Auftraggeber erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorlag.

9.7 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach der Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für den Auftraggeber unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

9.8 Im Übrigen ist der Auftraggeber bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

9.9 Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in Abweichung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme der Ware. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche aufgrund von Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen den Auftraggeber geltend machen kann.

10. Vertraulichkeit

10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen Aktivitäten und Operationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Auftraggeber, von denen er durch diesen Vertrag oder aus Aufträgen Kenntnis erlangt sowie über die Methoden und Verfahren von Auftraggeber bei der Geschäftsführung („vertrauliche Informationen“) strengste Vertraulichkeit zu wahren und diese nicht öffentlich zu verbreiten oder auf irgendeine andere Art auszunutzen. Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Auftraggeber bekannt gemacht, zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden. In Zweifelsfällen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zustimmung von Auftraggeber vor der Verbreitung der Informationen einzuholen.

10.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Informationen vertraulich zu behandeln, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung einer Verpflichtung oder der Vertraulichkeit bekannt werden, dem Auftragnehmer durch Dritte ohne Verletzung einer Verpflichtung oder der Vertraulichkeit zur Kenntnis gebracht werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenbart werden müssen; in letzterem Fall hat der Auftragnehmer Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.

10.3 Im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangte vertrauliche Informationen dürfen nur für den Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwendet werden.

10.4 Die Bestimmungen unter Ziff. 11 behalten in jedem Fall auch über die Beendigung dieses Vertrags hinaus ihre Gültigkeit.

11. Ethik und Interessenkonflikt

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass weder direkt noch indirekt Gehälter, Provisionen oder Honorare an Mitarbeiter oder leitende Angestellte des Auftraggebers oder Vertreter dieser Personen gezahlt, noch an diese Zahlungen geleistet oder Nachlässe gewährt werden. Auch dürfen Mitarbeiter oder leitende Angestellte des Auftraggebers oder deren Vertreter weder durch Geschenke von beträchtlichem Wert oder Bewirtung zu beträchtlichen Kosten noch durch den Verkauf von Dienstleistungen oder Waren unter dem vollen Marktwert begünstigt werden. Geschäftsvereinbarungen dürfen mit Mitarbeitern oder leitenden Angestellten des Auftraggebers nur getroffen werden, wenn diese Mitarbeiter oder leitenden Angestellten als Vertreter des Auftraggebers handeln.

12. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

Der Auftragnehmer garantiert, dass er alle angemessenen und geeigneten Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen ergreift, die für den Schutz der eigenen Mitarbeiter und der Mitarbeiter von Auftraggeber sowie aller anderen Personen erforderlich sind, die zu irgendeinem Zeitpunkt direkt oder indirekt von Maßnahmen des Auftragnehmers betroffen sind. Alle technischen Arbeitsmittel haben dem Produktsicherheitsgesetz zu entsprechen.

13. Compliance

13.1 Export Compliance, Sanktionen, Haftung

13.1.1 Keine der Vertragsparteien ist zur Durchführung dieses Vertrages verpflichtet, sofern die Durchführung dieses Vertrages gegen die jeweiligen maßgeblichen deutschen und EU-Vorschriften sowie die Vorschriften des UK und der USA des Außenhandelsrechts (u.a. in Bezug auf Handelssanktionen, Außenhandelskontrollen, Exportkontrollen und Terrorismusbekämpfung) verstößt und somit verboten ist. Sanktionen der USA, die den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2271/ 96 in ihrer jeweils geltenden Fassung (sog. Blocking Statutes) unterfallen, sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

13.1.2 In diesem Fall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Nichtdurchführung des Vertrages ausgeschlossen, es sei denn die haftende Partei hat vorsätzlich oder grob fahrlässig das Entfallen der Pflicht zur Durchführung des Vertrages gemäß dem vorstehenden Absatz 1 herbeigeführt oder es sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt. Im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die keine Kardinalpflichten betrifft, ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung für die haftende Partei begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der haftenden Partei.

13.1.3 Sofern die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien einen solchen Verbotstatbestand darstellt, wird sie dies unverzüglich der anderen Partei mitteilen.

13.2 Geldwäsche, Korruption und Erleichterung von Steuerhinterziehung/ Steuerverkürzung

Die Parteien versichern, dass sie die für Deutschland und die EU sowie für UK und die USA anwendbaren Gesetze gegen Korruption, Geldwäsche und Erleichterung der Steuerhinterziehung/ Steuerverkürzung einhalten.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Die Wahrung der Schriftform erfolgt auch durch Mitteilungen mittels Telefax und E-Mail.

14.2 Sollten Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Für diese Einkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechtes, insbesondere des UN-Kaufrechtes.

15.2 Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg.


Hamburg, Juli 2023

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